Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Veranstaltungstechnik
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (z. B. Mietvertrag, E‑Mail oder WhatsApp‑Bestätigung) zustande.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Mietgegenstand
Der Umfang der vermieteten Veranstaltungstechnik ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag bzw. der Übergabe‑Checkliste.
Zubehör wie Kabel, Stative und Adapter sind nur Bestandteil der Miete, wenn sie ausdrücklich mitvermietet werden.
§ 4 Mietdauer
Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgelegt. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine zusätzliche Mietgebühr verlangen.
§ 5 Übergabe, Gefahrübergang und Transport
Die Übergabe der Mietsache erfolgt am vereinbarten Übergabeort.
Mit der ordnungsgemäßen Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Mieter über, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Bei Selbstabholung ist der Mieter für den sicheren Transport, die fachgerechte Ladungssicherung sowie den Schutz der Technik vor Witterungseinflüssen verantwortlich.
§ 6 Auf‑ und Abbau
Sofern der Auf‑ und Abbau der Technik durch den Vermieter erfolgt, beschränkt sich dessen Haftung auf den fachgerechten Aufbau der vermieteten Technik.
Eine Haftung für die Veranstaltungsdurchführung, Fremdtechnik oder den Erfolg der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss des Aufbaus und Funktionsprüfung geht die Verantwortung für die Technik auf den Mieter über.
§ 7 Mietpreis, Zahlung und Kaution
Der vereinbarte Mietpreis ist spätestens bei Übergabe der Technik fällig.
Der Vermieter ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, es wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Zusätzlich zum Mietpreis kann eine Kaution vereinbart werden. Die Kaution dient der Absicherung gegen Verlust, Beschädigung oder verspätete Rückgabe.
Fehlendes oder beschädigtes Material wird mit der Kaution verrechnet. Sollte die Kaution zur Deckung des Schadens nicht ausreichen, ist der Mieter verpflichtet, den darüber hinausgehenden Schaden gesondert zu erstatten.
Anzahlung:
Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des vereinbarten Mietpreises zu verlangen.
Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der Miettermin als verbindlich reserviert.
Im Falle einer Stornierung wird die Anzahlung gemäß den Stornobedingungen angerechnet.
§ 8 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- die Mietsache sachgemäß und sorgfältig zu behandeln,
- die Technik nur bestimmungsgemäß zu verwenden,
- die Technik nicht an Dritte weiterzugeben oder weiterzuvermieten,
- Lautsprecher nur auf geeigneten Stativen zu betreiben,
- Kabel gegen Stolpergefahr zu sichern.
Der Betrieb der Technik im Freien ist nur bei trockener Witterung zulässig. Schäden durch Feuchtigkeit oder Witterungseinflüsse gehen zu Lasten des Mieters.
§ 9 Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache während der Mietzeit, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst oder durch Dritte verursacht wurden.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, äußere Einflüsse, Stromausfälle oder wetterbedingte Einflüsse entstehen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch technische Defekte der vermieteten Geräte entstehen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.
Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Veranstaltungsausfälle oder sonstige mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
§ 10 GEMA und behördliche / örtliche Pflichten
Die Anmeldung und Zahlung eventuell anfallender GEMA‑Gebühren sowie die Einhaltung behördlicher Auflagen obliegen ausschließlich dem Mieter bzw. Veranstalter.
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie an örtliche Vorschriften zu halten. Dies gilt insbesondere für Lärmschutzvorschriften (z. B. Ruhestörung und Nachtruhe).
Beim Einsatz von Nebelmaschinen oder Haze-Geräten hat der Mieter eigenverantwortlich zu prüfen, ob am Veranstaltungsort Brandmeldeanlagen oder Rauchmelder vorhanden sind und ob deren Auslösung durch den Einsatz der Geräte möglich ist. Der Einsatz ist nur in geeigneten, ausreichend belüfteten Räumen zulässig.
Für Folgen, die durch Ruhestörungen oder die Auslösung von Brandmeldeanlagen oder vergleichbaren Sicherheitseinrichtungen entstehen (z. B. Polizei- oder Feuerwehreinsatz, Räumung, Kosten), haftet ausschließlich der Mieter.
§ 11 Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, sauber, funktionsfähig und ordnungsgemäß verpackt zurückzugeben.
Bei der Rückgabe festgestellte Schäden oder fehlende Teile werden dokumentiert und dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 12 Rücktritt und Stornierung
Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle eines Rücktritts ist der Vermieter berechtigt, folgende Stornogebühren zu berechnen:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 80 % des Mietpreises
Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Transport oder Aufbau) sind in jedem Fall vollständig zu bezahlen.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.